| Weiterbildungsziel |
„Staatlich geprüfte Betriebswirtin“
„Staatlich geprüfter Betriebswirt“
Mit Ihrer Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft / Verwaltung und Ihrer einschlägigen Berufserfahrung haben Sie sich eine solide Grundlage für Ihre weitere berufliche Entwicklung geschaffen. Die Fachschule für Betriebswirtschaft der Max-Weber-Schule in Gießen hat sich zum Ziel gesetzt, Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung zu befähigen, gehobene Funktions– und Führungsaufgaben im mittleren Management von Wirtschaft und Verwaltung zu übernehmen.
| Bildungsabschluss |
- Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung des Titels „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in“.
- Absolventen der Fachschule gelten als „besonders befähigte Berufstätige“ und haben damit nach aktuellem Recht die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung an hessischen Fachhochschulen und Universitäten.
- Studierende mit Hauptschulabschluss erhalten mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt den Mittleren Bildungsabschluss (Realschule) zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen erreichen.
| Wahlangebot |
-
Studierende, die bei Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt den Mittleren Bildungsabschluss nachweisen, wird mit Bestehen der Abschlussprüfung die Allgemeine Fachhochschulreife [Zurzeit wird diese Option nur in der Vollzeitform angeboten] zuerkannt, wenn sie im Fach Mathematik eine zusätzliche Prüfung ablegen und in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens ausreichende Leistungen erreichen.
- Nach erfolgreicher Teilnahme am Wahlangebot in Berufs– und Arbeitspädagogik kann durch eine Zusatzprüfung die Ausbildereignung („ADA-Schein“) erworben werden.
- Außerdem besteht für die Studierenden der Max-Weber-Schule die Möglichkeit, den Europäischen Computer Führerschein (ECDL) zu erwerben, sowie an internationalen Praktika + Austauschprogrammen und an Kooperationsveranstaltungen mit der heimischen Wirtschaft teilzunehmen.
- Absolventen der Fachschule haben die Möglichkeit, nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung eine Ergänzungsprüfung in einem weiteren Schwerpunkt des gleichen Fachbereiches abzulegen.
| Ausbildungsdauer und –gliederung |
Die Max-Weber-Schule bietet die Ausbildung zur/zum Staatlich geprüften Betriebswirt/-in in einer 2-jährigen Vollzeitform (4 Semester) und einer 3-jährigen Teilzeitform (6 Semester) an. Beide Formen beginnen jeweils am Anfang des (hessischen) Schuljahres und gliedern sich in zwei zeitgleiche Ausbildungsabschnitte:
Im 1. Ausbildungsabschnitt werden unter Einbeziehung und Wiederholung der Kenntnisse und Erfahrungen der bisherigen beruflichen Tätigkeiten die berufsqualifizierenden Grundstrukturen der/des Staatlich geprüften Betriebswirtin/-es erarbeitet.
Im 2. Ausbildungsabschnitt werden speziellere branchen– und betriebsbezogene Qualifikationen fokussiert. Die Studierenden können sich für einen der folgenden Studienschwerpunkte entscheiden:
- Controlling
- Marketing
- Personalwirtschaft
Die endgültige Festlegung der Schwerpunkte hängt von der Anzahl der Teilnehmer/innen ab und wird im letzten Semester des 1. Ausbildungsabschnittes vorgenommen.
Die Ausbildung beinhaltet die Erstellung einer Projektarbeit im Schwerpunktfach und endet mit einer Abschlussprüfung (schriftlich und mündlich).
| Unterrichtszeit |
♦ Vollzeitform: Wöchentlich ca. 31 Unterrichtsstunden (zzgl. Wahlfächer) verteilt auf 5 Unterrichtstage
♦ Teilzeitform: Di. und Do. von 17:15 - 21:15 Uhr (5 Unterrichtsstunden), Sa. von 07:50 bis 12:50 Uhr bzw. 13:50 Uhr (6 bzw. 7 Unterrichtstunden)
| Fächer und Studienmodule |

| Ausbildungskosten |
Für den Besuch der Fachschule besteht Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit gemäß den Vorschriften des Landes Hessen.
Es wird jedoch, gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 30.09.2010 (II.3 - 234.000.073 - 2 - Gült. Verz. Nr. 722), eine "Laborgebühr" von 40 € im Semester erhoben.
| Finanzielle Förderung |
Die Studierenden haben mehrere Möglichkeiten der finanziellen Förderung:
♦ Bundesausbildungsförderungsgesetz --> "Schüler-BAföG"
♦ Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) --> „Meister-Bafög“
♦ Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
♦ Soldatenversorgungsgesetz (durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)
| Aufnahmevoraussetzungen |
1. Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
2. Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung (ggf. auch als Staatlich geprüfte/r Assistent/in).
3. Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. einem Jahr. (Bei der Teilzeitform kann diese Tätigkeit während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.)
Falls die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Aufnahme erfolgen, wenn eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 5 Jahren ausgeübt wurde und die fachlich Eignung in einer Feststellungsprüfung nachgewiesen wird.
| Rechtsgrundlagen |
HKM: Modulhandbuch für die Zweijährige Fachschule, Fachrichtung Betriebswirtschaft, 2011
| Anmeldung |
Die Aufnahme in die Fachschule für Betriebswirtschaft ist bis spätestens 31. Januar (6 Monate vor Ausbildungsbeginn) zu beantragen. Bei freien Studienplätzen ist die Aufnahme bis zum Ausbildungsbeginn möglich.
Für Ihre Anmeldung benötigen wir von Ihnen:
1. Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild und Bildungsgang
2. Zeugnis über höchsten schulischen Abschluss
3. Abschlusszeugnis der Berufsschule
4. Lehrabschlusszeugnis (z. B. IHK-Prüfungszeugnis)
5. Bescheinigung über Art und Dauer der einschlägigen beruflichen Tätigkeit
(Die Unterlagen zu 3. bis 5. in beglaubigter Kopie.)
Anmeldeformulare sind im Downloadbereich oder über das Sekretariat der Max-Weber-Schule erhältlich.
| Ansprechpartner/in |



