Max-Weber-Schule

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Hinweise zum Erwerb der Fachhochschulreife parallel zum Berufsschulunterricht
 
Nach den Bestimmungen der „Verordnung zur Berufsschule“ vom 09. September 2002 - zuletzt geändert durch VO vom 19.10.06 (ABl. S. 983) - kann durch die Teilnahme an einem Zusatzunterricht und Ablegen einer Prüfung während der Dauer der Ausbildung gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.
 
1. Voraussetzungen für Schüler(innen)
 
Nachweis des Mittleren Bildungsabschlusses mit mind. befriedigenden Leistungen in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik (in keinem der drei Fächer darf die Note mangelhaft erscheinen) oder die Versetzung in die Klasse 11 der gymnasialen Oberstufe.
 
2. Zusatzunterricht an der MWS
 
Englisch 160 Stunden
Deutsch  80 Stunden
Mathematik/Naturwissenschaften 240 Stunden
 Summe 480 Stunden
Bei einer Dauer über 2 Schuljahre entsprechen 480 Stunden einem Unterricht von 6 Stunden pro Woche (samstags und/oder abends). Während des zweijährigen Kurses werden schriftliche Arbeiten zur Ermittlung des aktuellen Leistungsstands angefertigt. Es werden jedoch keine Vornoten in Bezug auf die Abschlussprüfung ermittelt.
 
3. Bedingungen für den Erwerb der Fachhochschulreife
 
a) Bestehen von drei schriftlichen Prüfungen in
o Deutsch
o Englisch
o Mathematik
mindestens mit der Note “4“ (keine mündl. Prüfungen); eine „5“ kann evtl. ausgeglichen werden.
 
b) Mind. 2 Jahre gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht (Politik) in der Berufsschule.
c) Bestehen der Ausbildungs-Abschlussprüfung.
d) Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0.
 
4. Das FHR- Zeugnis wird zusätzlich mit dem Berufsschulabschlusszeugnis ausgegeben.