| Fachschule für Betriebswirtschaft |
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| Montag, 27. Februar 2006 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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„Staatlich geprüfte Betriebswirtin“ Mit Ihrer Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft / Verwaltung und Ihrer einschlägigen Berufserfahrung haben Sie sich eine solide Grundlage für Ihre weitere berufliche Entwicklung geschaffen. Die Fachschule für Betriebswirtschaft der Max-Weber-Schule in Gießen hat sich zum Ziel gesetzt, Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung zu befähigen, gehobene Funktions– und Führungsaufgaben im mittleren Management von Wirtschaft und Verwaltung zu übernehmen.
Die Max-Weber-Schule bietet die Ausbildung zur/zum Staatlich geprüften Betriebswirt/in in einer 2-jährigen Vollzeitform (4 Semester) und einer 3-jährigen Teilzeitform (6 Semester) an. Beide Formen beginnen jeweils am Anfang des (hessischen) Schuljahres und gliedern sich in zwei zeitgleiche Ausbildungsabschnitte:
♦ Vollzeitform: Wöchentlich ca. 31 Unterrichtsstunden (zzgl. Wahlfächer) verteilt auf 5 Unterrichtstage.
Für den Besuch der Fachschule besteht Schulgeldfreiheit gemäß den Vorschriften des Landes Hessen. Die Studierenden haben mehrere Möglichkeiten der finanziellen Förderung: ♦ Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ♦ „Meister-Bafög“ --> Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ♦ Arbeitsförderungsrecht --> Sozialgesetzbuch (SGB III) ♦ Berufsförderungsdienst der Bundeswehr --> Soldatenversorgungsgesetz
1. Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. 2. Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung (ggf. auch als Staatlich geprüfte/r Assistent/in). 3. Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindest.einem Jahr. (Bei der Teilzeitform kann diese Tätigkeit während der Fachschulausbildung abgeleistet werden). Falls die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Aufnahme erfolgen, wenn eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 5 Jahren ausgeübt wurde und die fachlich Eignung in einer Feststellungsprüfung nachgewiesen wird.
Die Aufnahme in die Fachschule für Betriebswirtschaft ist bis spätestens 31. Januar (6 Monate vor Ausbildungsbeginn) zu beantragen. Bei freien Studienplätzen ist die Aufnahme bis zum Ausbildungsbeginn möglich. Für Ihre Anmeldung benötigen wir von Ihnen: 1. Tabellarisch. Lebenslauf mit Lichtbild und Bildungsgang 2. Zeugnis über höchsten schulischen Abschluss 3. Abschlusszeugnis der Berufsschule 4. Lehrabschlusszeugnis (z.B. IHK-Prüfungszeugnis) 5. Bescheinigung über Art und Dauer der einschlägigen beruflichen Tätigkeit (Die Unterlagen zu 3. - 5. in beglaubigter Kopie.) Anmeldeformulare sind über das Sekretariat der Max-Weber-Schule und im Internet erhältlich.
Sandra Brückner (Sekretariat)
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Dennis Rothmann (Abteilungsleitung)
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 28. Januar 2010 ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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